Standesamt Stockum-Püschen

Anschrift

Standesamt Stockum-Püschen
Neustraße 40
56457 Westerburg


Mail:
standesamt@stadt-westerburg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stockum-Püschen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-westerburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stockum-Püschen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stockum-Püschen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Stockum-Püschen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Stockum-Püschen eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind mehrere Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Generell erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamtsbüro Stockum-Püschen das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Formen von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Stockum-Püschen eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stockum-Püschen

Definition

Eine Hochzeit benennt eine behördliche, überwiegend gesetzlich rechtmäßige, verankerte Kennzeichung eines Verbunds von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Stockum-Püschen anmelden und die zu diesem Zweck notwendigen Nachweise. erhalten. Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Stockum-Püschen auftauchen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Dokumente vonnöten sein! Das Standesamt in Stockum-Püschen klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Stockum-Püschen schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Stockum-Püschen

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Westerwaldkreis

Höhe
343 m ü. NHN

Fläche
18,48 km2

Einwohner
5749 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
311 Einwohner je km2

Postleitzahl
56457

Vorwahl
02663

KFZ Kennzeichen
WW

Gemeindeschlüssel
07 1 43 308

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Stockum-Püschen

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