Standesamt Siesbach

Anschrift

Standesamt Siesbach
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld


Mail:
standesamt@stadt-birkenfeld.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Siesbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-birkenfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Siesbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Siesbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Siesbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Siesbach geboren sind.

Hier sind ein paar allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamtsbüro Siesbach die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Formen von Geburtsnachweisen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird verwendet bei diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann man beim Standesamt Siesbach eine neue Urkunde anfordern. Dafür sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Siesbach

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine amtliche, meistens legitim zugestandene, gesicherte Kennzeichung einer Bindung beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Siesbach anzeigen und die dazu relevanten Unterlagen zu erhalten. Generell müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Siesbach vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere gewünscht sein! Das Standesamt in Siesbach stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.