Standesamt Seesbach

Anschrift

Standesamt Seesbach
Marktplatz 11
55566 Bad Sobernheim


Mail:
standesamt@stadt.bad-sobernheim.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seesbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt.bad-sobernheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seesbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Seesbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Seesbachgeboren wurden, beim Standesamt Seesbach beantragt werden.

Im Weiteren sind mehrere generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem können auch die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Seesbach das Dokument aus. Es bieten sich verschiedenartige Formen von Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird für verschiedene administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Seesbach einen Ersatz anfordern. Hierfür benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Seesbach

Definition

Eine Heirat bildet eine amtliche, gewöhnlich rechtens geregelte, gesicherte Kennzeichung einer Verbindung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Amt in Seesbach einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere beschaffen. Prinzipiell müssen Sie selbst beim Standesamt Seesbach auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht in Seesbach sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt erforderlich sein! Das Standesamt in Seesbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Seesbach zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Seesbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bad Kreuznach

Höhe
150 m ü. NHN

Fläche
54,18 km2

Einwohner
6479 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
120 Einwohner je km2

Postleitzahl
55566

Vorwahl
06751

KFZ Kennzeichen
KH

Gemeindeschlüssel
07 1 33 501

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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