Standesamt Sargenroth

Anschrift

Standesamt Sargenroth
Brühlstraße 2
55469 Simmern / Hunsrück


Mail:
standesamt@sargenroth.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sargenroth vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sargenroth.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sargenroth.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sargenroth

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Sargenroth geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Sargenroth beantragen.

Anbei verschiedene allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamtsbüro Sargenroth die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Formen der Geburtsbescheinigungen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Sargenroth einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sargenroth

Definition

Eine Vermählung benennt eine amtliche, meistenteils legitim legale, gestärkte Begründung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung beim Standesamt in Sargenroth erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selber beim Amt in Sargenroth auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, kann er die andere Person in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Sargenroth antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Trauung wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise wichtig sein! Ihr Trauamt in Sargenroth beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.