Standesamt Roth (Kastellaun)

Anschrift

Standesamt Roth (Kastellaun)
Kirchstr. 1
56288 Kastellaun


Mail:
standesamt@kastellaun.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Roth (Kastellaun) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 67 62) 4 03 24
E-Mail: standesamt@kastellaun.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Roth (Kastellaun).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Roth (Kastellaun)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Roth (Kastellaun)geborene Personen beim Standesamt Roth (Kastellaun) zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Amt Roth (Kastellaun) das Dokument aus. Es existieren unterschiedliche Versionen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Sie wird zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Roth (Kastellaun) eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Roth (Kastellaun)

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine bewiesene, weitgehend rechtlich statthafte, gefestigte Grundlage einer Beziehung zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Roth (Kastellaun) aufnehmen und die hierbei erforderlichen Nachweise. beziehen. Generell müssen Sie selbst beim Amt in Roth (Kastellaun) auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Roth (Kastellaun) sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann dafür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Heirat bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Roth (Kastellaun) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Roth (Kastellaun) zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Roth (Kastellaun)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Rhein-Hunsrück-Kreis

Höhe
430 m ü. NHN

Fläche
8,47 km2

Einwohner
5557 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
656 Einwohner je km2

Postleitzahl
56288

Vorwahl
06762

KFZ Kennzeichen
SIM, GOA

Gemeindeschlüssel
07 1 40 064

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Roth (Kastellaun)

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