Standesamt Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)

Anschrift

Standesamt Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
Hellerstr. 2
57518 Betzdorf


Mail:
standesamt@vg-bg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 27 41) 29 14 24
E-Mail: standesamt@vg-bg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rosenheim (Landkreis Altenkirchen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) beantragen.

Anbei ein paar Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamt Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Typen der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt für vielfältige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Urkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine behördliche, meistenteils gerecht geregelte, gesicherte Begründung einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung bei der Behörde in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) erklären und die dafür notwendigen Nachweise. beschaffen. Generell sollten Sie selber im Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann hierfür ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Das Standesamt in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Altenkirchen (Westerwald)

Höhe
211 m ü. NHN

Fläche
9,56 km2

Einwohner
10.099 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1056 Einwohner je km2

Postleitzahl
57518

Vorwahl
02741

KFZ Kennzeichen
AK

Gemeindeschlüssel
07 1 32 006

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)

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