Standesamt Roes

Anschrift

Standesamt Roes
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch


Mail:
standesamt@stadt-kaisersesch.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Roes vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-kaisersesch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Roes.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Roes

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Roes ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Roes geboren sind.

Im Weiteren sind verschiedene allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt die Behörde in Roes die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Sorten der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird verwendet für unterschiedliche administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern das Dokument verschwindet oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Roes eine neue Urkunde ersuchen. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Roes

Definition

Eine Trauung definiert eine anerkannte, meistenteils rechtlich erlaubte, gesicherte Begründung eines Beisammenseins zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Verehelichung bei der Behörde in Roes erklären und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Roes auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Roes sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Hochzeit rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Das Amt in Roes ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Roes zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Roes

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Cochem-Zell

Höhe
410 m ü. NHN

Fläche
8,18 km2

Einwohner
3191 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
390 Einwohner je km2

Postleitzahl
56759

Vorwahl
02653

KFZ Kennzeichen
COC, ZEL

Gemeindeschlüssel
07 1 35 045

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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