Standesamt Rettersen

Anschrift

Standesamt Rettersen
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)


Mail:
standesamt@altenkirchen.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rettersen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rettersen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rettersen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Rettersengeboren wurden, beim Standesamt Rettersen beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, dennoch können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Rettersen die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Arten von Geburtsdokumenten, so wie die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird bei vielfältige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Rettersen einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rettersen

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine anerkannte, zumeist rechtlich rechtmäßige, gesicherte Basis einer Verbindung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt in Rettersen anmelden und die hierbei wichtigen Unterlagen zu holen. Prinzipiell sollten Sie offiziell bei der Behörde in Rettersen antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Rettersen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Rettersen zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.