Standesamt Queidersbach

Anschrift

Standesamt Queidersbach
Kirchenstr. 41
66849 Landstuhl


Mail:
standesamt@landstuhl.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Queidersbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 71) 8 31 21
E-Mail: standesamt@landstuhl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Queidersbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Queidersbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Queidersbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Queidersbach geboren sind.

Hier sind einige wenige allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. In der Regel führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamtsbüro Queidersbach die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Sorten von Geburtsdokumenten, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird zu vielfältige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Queidersbach eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Angaben und ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Queidersbach

Definition

Eine Hochzeit bildet eine erklärte, vorwiegend legitim zugestandene, gefestigte Form einer Verbindung von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Queidersbach einleiten und die hierfür unerlässlichen Dokumente holen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Queidersbach auftreten. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Queidersbach berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Queidersbach zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Queidersbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Kaiserslautern

Höhe
248 m ü. NHN

Fläche
15,34 km2

Einwohner
8356 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
545 Einwohner je km2

Postleitzahl
66849

Vorwahl
06371

KFZ Kennzeichen
KL

Gemeindeschlüssel
07 3 35 022

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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