Standesamt Pillig

Anschrift

Standesamt Pillig
Marktplatz 4-6
56751 Polch


Mail:
standesamt@polch.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pillig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@polch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pillig.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Pillig

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Pillig geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Pillig eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Amt Pillig die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Sorten von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Sie wird zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Pillig eine Duplikaturkunde bitten. Dafür werden üblicherweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Pillig

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine bewiesene, zumeist zulässig legale, verankerte Grundlage einer Vereinigung von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Eheschließung beim Amt in Pillig einleiten und die dazu notwendigen Papiere holen. Prinzipiell müssen Sie direkt bei der Behörde in Pillig vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Pillig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Pillig klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Pillig

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Mayen-Koblenz

Höhe
219 m ü. NHN

Fläche
28,68 km2

Einwohner
6939 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
242 Einwohner je km2

Postleitzahl
56751

Vorwahl
02654

KFZ Kennzeichen
MYK, MY

Gemeindeschlüssel
07 1 37 089

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Pillig

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