Standesamt Petersberg (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Petersberg (Rheinland-Pfalz)
Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen


Mail:
standesamt@petersberg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Petersberg (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@petersberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Petersberg (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Petersberg (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Petersberg (Rheinland-Pfalz) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Petersberg (Rheinland-Pfalz) beantragen.

Anbei zahlreiche allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen können auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Petersberg (Rheinland-Pfalz) die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Formen der Geburtsdokumenten, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird gebraucht bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Petersberg (Rheinland-Pfalz) eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür werden üblicherweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Petersberg (Rheinland-Pfalz)

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine dokumentierte, weitgehend gesetzlich legale, gesicherte Grundlage eines Verbunds zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Petersberg (Rheinland-Pfalz) anmelden und die dafür unerlässlichen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich im Petersberg (Rheinland-Pfalz) auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss hierfür einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Petersberg (Rheinland-Pfalz) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Petersberg (Rheinland-Pfalz) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.