Standesamt Oberhonnefeld-Gierend

Anschrift

Standesamt Oberhonnefeld-Gierend
Westerwaldstraße 32 – 34
56579 Rengsdorf


Mail:
standesamt@oberhonnefeld-gierend.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberhonnefeld-Gierend vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberhonnefeld-gierend.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberhonnefeld-Gierend.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberhonnefeld-Gierend

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Oberhonnefeld-Gierend geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Oberhonnefeld-Gierend beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Oberhonnefeld-Gierend die Geburtsurkunde aus. Es finden sich diverse Versionen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet für unterschiedliche bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Sollte die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Oberhonnefeld-Gierend eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberhonnefeld-Gierend

Definition

Eine Trauung definiert eine bewiesene, gewöhnlich zulässig zulässige, untermauerte Grundlage einer Beziehung von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Eheschließung beim Standesamt in Oberhonnefeld-Gierend aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie direkt beim Standesamt Oberhonnefeld-Gierend vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Oberhonnefeld-Gierend antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dafür viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Einschreibung der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen relevant sein! Ihr Standesamt in Oberhonnefeld-Gierend ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Oberhonnefeld-Gierend zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Oberhonnefeld-Gierend

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

Oberhonnefeld-Gierend

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