Standesamt Oberfischbach

Anschrift

Standesamt Oberfischbach
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen


Mail:
standesamt@stadt-katzenelnbogen.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberfischbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-katzenelnbogen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberfischbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberfischbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Oberfischbachgeborene Personen beim Standesamt Oberfischbach zu beantragen.

Nachstehend sind mehrere grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Oberfischbach die Urkunde aus. Es gibt diverse Sorten von Geburtsnachweisen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht für diverse administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Oberfischbach eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberfischbach

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine amtliche, meistenteils rechtlich erlaubte, belegte Kennzeichung einer Beziehung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Oberfischbach anzeigen und die hierbei wichtigen Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig im Oberfischbach erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Oberfischbach antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original eingereicht werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Stadtbüro in Oberfischbach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Oberfischbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Rhein-Lahn-Kreis

Höhe
280 m ü. NHN

Fläche
9,18 km2

Einwohner
2240 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
244 Einwohner je km2

Postleitzahl
56368

Vorwahl
06486

KFZ Kennzeichen
EMS, DIZ, GOH

Gemeindeschlüssel
07 1 41 068

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Oberfischbach auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Oberfischbach

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Katzenelnbogen.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Rheinland-Pfalz: