Standesamt Niederheimbach

Anschrift

Standesamt Niederheimbach
Am Burggraben 7
55411 Bingen am Rhein


Mail:
standesamt@bingen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niederheimbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 67 21) 18 43 06
E-Mail: standesamt@bingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niederheimbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niederheimbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Niederheimbach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Niederheimbach eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert die Behörde in Niederheimbach das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedene Arten der Geburtsnachweisen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Niederheimbach eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niederheimbach

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine behördliche, vorwiegend legitim erlaubte, verankerte Erklärung eines Beisammenseins gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung bei der Behörde in Niederheimbach anzeigen und die hierfür unerlässlichen Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie selbst bei der Behörde in Niederheimbach erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Niederheimbach sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Papiere notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Niederheimbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Niederheimbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Niederheimbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Mainz-Bingen

Höhe
89 m ü. NHN

Fläche
37,71 km2

Einwohner
25.757 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
683 Einwohner je km2

Postleitzahl
55411

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
MZ, BIN

Gemeindeschlüssel
07 3 39 005

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Niederheimbach

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