Standesamt Mündersbach

Anschrift

Standesamt Mündersbach
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg


Mail:
standesamt@hachenburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mündersbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hachenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mündersbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mündersbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Mündersbach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Mündersbach eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamt Mündersbach die Urkunde aus. Es finden sich verschiedene Arten von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht für unterschiedliche administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Mündersbach eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mündersbach

Definition

Eine Ehe definiert eine behördliche, vorwiegend zulässig zugestandene, gestärkte Begründung einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Mündersbach erklären und die dafür erforderlichen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Mündersbach vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andere Belege notwendig sein! Das Amt in Mündersbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Mündersbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Westerwaldkreis

Höhe
350 m ü. NHN

Fläche
21,43 km2

Einwohner
6175 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
288 Einwohner je km2

Postleitzahl
57627

Vorwahl
02662

KFZ Kennzeichen
WW

Gemeindeschlüssel
07 1 43 229

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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