Standesamt Mörschbach

Anschrift

Standesamt Mörschbach
Brühlstraße 2
55469 Simmern / Hunsrück


Mail:
standesamt@moerschbach.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mörschbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@moerschbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mörschbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mörschbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Mörschbachgeborene Personen beim Standesamt Mörschbach zu beantragen.

Hier einige mehrere allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Normalerweise tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt die Behörde in Mörschbach das Dokument aus. Es gibt verschiedene Versionen von Geburtsnachweisen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Mörschbach eine neue Urkunde beantragen. Dafür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mörschbach

Definition

Eine Vermählung bildet eine amtliche, zumeist rechtens erlaubte, belegte Erklärung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung beim Standesamt Mörschbach erklären und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu besorgen. Unbedingt sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Mörschbach auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Mörschbach antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Heirat verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Schreiben erforderlich sein! Ihr Standesamt in Mörschbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.