Standesamt Linden (Landstuhl)

Anschrift

Standesamt Linden (Landstuhl)
Kirchenstr. 41
66849 Landstuhl


Mail:
standesamt@landstuhl.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Linden (Landstuhl) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 71) 8 31 21
E-Mail: standesamt@landstuhl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Linden (Landstuhl).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Linden (Landstuhl)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, welche den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Linden (Landstuhl) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Linden (Landstuhl) geboren sind.

Hier sind verschiedene grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Amt Linden (Landstuhl) die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Typen der Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Linden (Landstuhl) eine Duplikaturkunde bitten. Dafür sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Linden (Landstuhl)

Definition

Eine Vermählung definiert eine anerkannte, überwiegend legitim zugestandene, gesicherte Basis einer Bindung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Vermählung beim Amt in Linden (Landstuhl) aufnehmen und die hierfür wichtigen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie selber im Linden (Landstuhl) antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Das Trauamt in Linden (Landstuhl) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Linden (Landstuhl) zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Linden (Landstuhl)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Kaiserslautern

Höhe
248 m ü. NHN

Fläche
15,34 km2

Einwohner
8356 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
545 Einwohner je km2

Postleitzahl
66849

Vorwahl
06371

KFZ Kennzeichen
KL

Gemeindeschlüssel
07 3 35 022

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Linden (Landstuhl)

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Wegweiser:

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