Standesamt Limbach (Kirn)

Anschrift

Standesamt Limbach (Kirn)
Kirchstr. 3
55606 Kirn


Mail:
stadtverwaltung@kirn.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Limbach (Kirn) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 67 52) 13 51 26
E-Mail: stadtverwaltung@kirn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Limbach (Kirn).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Limbach (Kirn)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Limbach (Kirn) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Limbach (Kirn) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie verschiedene generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In der Regel besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, aber können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Limbach (Kirn) das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Arten der Geburtsdokumenten, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird verwendet für mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Limbach (Kirn) eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck werden in der Regel persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Limbach (Kirn)

Definition

Eine Ehe beschreibt eine bewiesene, überwiegend gesetzlich erlaubte, verankerte Kennzeichung einer Verbindung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Limbach (Kirn) aufnehmen und die hierfür relevanten Papiere beschaffen. Prinzipiell sollten Sie persönlich bei der Behörde in Limbach (Kirn) antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Limbach (Kirn) antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Trauung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Schreiben relevant sein! Das Standesamt in Limbach (Kirn) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Limbach (Kirn) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.