Standesamt Ließem

Anschrift

Standesamt Ließem
Hubert-Prim-Straße 7
54634 Bitburg


Mail:
standesamt@bitburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ließem vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bitburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ließem.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ließem

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Ließem ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Ließem geboren sind.

Hier einige zahlreiche allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Amt Ließem die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Formen von Geburtsurkunden, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird verwendet zu vielfältige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Ließem eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ließem

Definition

Eine Heirat benennt eine anerkannte, gewöhnlich juristisch erlaubte, gefestigte Bestätigung einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Ließem anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Papiere beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim Amt in Ließem antreten. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andere Belege notwendig sein! Das Amt in Ließem berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Ließem

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
339 m ü. NHN

Fläche
47,55 km2

Einwohner
15.700 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
330 Einwohner je km2

Postleitzahl
54634

Vorwahl
06561

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 018

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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