Standesamt Leimbach (Adenau)

Anschrift

Standesamt Leimbach (Adenau)
Kirchstraße 15
53518 Adenau


Mail:
standesamt@stadt-adenau.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leimbach (Adenau) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-adenau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leimbach (Adenau).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Leimbach (Adenau)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Leimbach (Adenau) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Leimbach (Adenau) eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber können auch die Eltern selbst die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Amt Leimbach (Adenau) die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedene Kategorien von Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt für diverse administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Sofern die Urkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Leimbach (Adenau) eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Leimbach (Adenau)

Definition

Eine Trauung bildet eine begründete, vorwiegend rechtlich rechtmäßige, untermauerte Kennzeichung einer Beziehung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Leimbach (Adenau) anmelden und die hierfür relevanten Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Leimbach (Adenau) auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Leimbach (Adenau) sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Leimbach (Adenau) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Leimbach (Adenau)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Ahrweiler

Höhe
300 m ü. NHN

Fläche
18,56 km2

Einwohner
3020 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
163 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
02691

KFZ Kennzeichen
AW

Gemeindeschlüssel
07 1 31 001

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Leimbach (Adenau)

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