Standesamt Krottelbach

Anschrift

Standesamt Krottelbach
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg


Mail:
standesamt@krottelbach.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Krottelbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@krottelbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Krottelbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Krottelbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Krottelbachgeborene Personen beim Standesamt Krottelbach zu beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Krottelbach die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Typen von Geburtsdokumenten, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für diverse administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Krottelbach eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Krottelbach

Definition

Eine Heirat bildet eine begründete, meistenteils juristisch statthafte, festgemachte Begründung einer Bindung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Amt in Krottelbach anmelden und die hierbei relevanten Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst bei der Behörde in Krottelbach vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Krottelbach sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Krottelbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Krottelbach zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.