Standesamt Körperich

Anschrift

Standesamt Körperich
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg


Mail:
standesamt@neuerburg-eifel.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Körperich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuerburg-eifel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Körperich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Körperich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Körperichgeboren wurden, beim Standesamt Körperich beantragt werden.

Hier einige einige grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Körperich die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Formen der Geburtsnachweisen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird eingesetzt für mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Körperich eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Körperich

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine bewiesene, gewöhnlich legitim zulässige, gesicherte Bestätigung eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung beim Standesamt Körperich einleiten und die hierfür erforderlichen Dokumente beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie selber im Körperich auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Körperich antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente vonnöten sein! Ihr Standesamt in Körperich ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Körperich zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Körperich

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
330 m ü. NHN

Fläche
10,17 km2

Einwohner
1544 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
152 Einwohner je km2

Postleitzahl
54673

Vorwahl
06564

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 088

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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