Standesamt Kludenbach

Anschrift

Standesamt Kludenbach
Marktplatz 5
55481 Kirchberg (Hunsrück)


Mail:
standesamt@stadtkirchberg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kludenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtkirchberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kludenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kludenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Kludenbach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kludenbach eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind mehrere generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Kludenbach das Dokument aus. Es bieten sich diverse Typen von Geburtsdokumenten, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Kludenbach eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kludenbach

Definition

Eine Trauung bildet eine behördliche, zumeist gerecht zulässige, untermauerte Begründung eines Bündnisses zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung bei der Behörde in Kludenbach aufnehmen und die hierbei erforderlichen Dokumente holen. Prinzipiell sollten Sie persönlich bei der Behörde in Kludenbach auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Kludenbach sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Stadtbüro in Kludenbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Kludenbach zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Kludenbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Rhein-Hunsrück-Kreis

Höhe
420 m ü. NHN

Fläche
18,05 km2

Einwohner
4020 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
223 Einwohner je km2

Postleitzahl
55481

Vorwahl
06763

KFZ Kennzeichen
SIM, GOA

Gemeindeschlüssel
07 1 40 067

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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