Standesamt Klingelbach

Anschrift

Standesamt Klingelbach
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen


Mail:
standesamt@stadt-katzenelnbogen.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Klingelbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-katzenelnbogen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Klingelbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Klingelbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Klingelbachgeboren wurden, beim Standesamt Klingelbach beantragt werden.

Nachstehend sind einige wenige allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Generell tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Klingelbach das Dokument aus. Es gibt verschiedene Versionen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird verwendet zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Klingelbach einen Ersatz ersuchen. Dafür benötigt man meistens personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Klingelbach

Definition

Eine Ehe definiert eine erklärte, zumeist gesetzlich zugestandene, verankerte Bestätigung eines Verbunds beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Trauung bei der Behörde in Klingelbach aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente beziehen. Unbedingt sollten Sie selber beim Standesamt Klingelbach vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Klingelbach sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Standesamt in Klingelbach berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.