Standesamt Hoppstädten

Anschrift

Standesamt Hoppstädten
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken


Mail:
standesamt@lauterecken.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hoppstädten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lauterecken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hoppstädten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hoppstädten

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Hoppstädten geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Hoppstädten eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Hoppstädten das Dokument aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Sorten von Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für unterschiedliche Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Hoppstädten einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck werden üblicherweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hoppstädten

Definition

Eine Verehelichung bildet eine behördliche, vorwiegend rechtens zugestandene, festgemachte Basis einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Hoppstädten aufnehmen und die hierfür erforderlichen Anträge und Urkunden besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig im Hoppstädten vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andere Belege erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Hoppstädten beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Hoppstädten

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Kusel

Höhe
169 m ü. NHN

Fläche
8,89 km2

Einwohner
1974 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
222 Einwohner je km2

Postleitzahl
67742

Vorwahl
06382

KFZ Kennzeichen
KUS

Gemeindeschlüssel
07 3 36 058

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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