Standesamt Gönnersdorf (Gerolstein)

Anschrift

Standesamt Gönnersdorf (Gerolstein)
Kyllweg 1
54568 Gerolstein


Mail:
standesamt@gerolstein.org

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gönnersdorf (Gerolstein) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gerolstein.org

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gönnersdorf (Gerolstein).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gönnersdorf (Gerolstein)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Gönnersdorf (Gerolstein)geborene Personen beim Standesamt Gönnersdorf (Gerolstein) zu beantragen.

Nachstehend sind verschiedene allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamt Gönnersdorf (Gerolstein) das Dokument aus. Es finden sich variantenreiche Versionen von Geburtsurkunden, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird benötigt für mannigfaltige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Gönnersdorf (Gerolstein) eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gönnersdorf (Gerolstein)

Definition

Eine Verehelichung bildet eine anerkannte, meistens juristisch rechtmäßige, verankerte Form einer Beziehung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Gönnersdorf (Gerolstein) anmelden und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Generell sollten Sie eigenhändig im Gönnersdorf (Gerolstein) vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dafür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andere Belege wichtig sein! Ihr Trauamt in Gönnersdorf (Gerolstein) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Gönnersdorf (Gerolstein) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Gönnersdorf (Gerolstein)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Vulkaneifel

Höhe
358 m ü. NHN

Fläche
64,43 km2

Einwohner
7710 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
120 Einwohner je km2

Postleitzahl
54568

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
DAU

Gemeindeschlüssel
07 2 33 026

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Gönnersdorf (Gerolstein)

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