Standesamt Dreikirchen

Anschrift

Standesamt Dreikirchen
Gerichtsstraße 1
56414 Wallmerod


Mail:
standesamt@dreikirchen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dreikirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@dreikirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dreikirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Dreikirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Dreikirchen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Dreikirchen beantragen.

Nachstehend sind mehrere allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Meistens verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Dreikirchen die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Sorten von Geburtsdokumenten, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Dreikirchen eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden gewöhnlich personenbezogene Daten und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Dreikirchen

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine erklärte, überwiegend gerecht rechtmäßige, gesicherte Form einer Verbindung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung beim Amt in Dreikirchen erklären und die hierfür relevanten Papiere erhalten. Unbedingt müssen Sie eigenhändig im Dreikirchen auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Dokumente vonnöten sein! Das Trauamt in Dreikirchen informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Dreikirchen zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Dreikirchen

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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