Standesamt Breitscheid (Rengsdorf)

Anschrift

Standesamt Breitscheid (Rengsdorf)
Westerwaldstraße 32 – 34
56579 Rengsdorf


Mail:
standesamt@breitscheid-rengsdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Breitscheid (Rengsdorf) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@breitscheid-rengsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Breitscheid (Rengsdorf).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Breitscheid (Rengsdorf)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Breitscheid (Rengsdorf) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Breitscheid (Rengsdorf) beantragen.

Hier sind einige grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Breitscheid (Rengsdorf) das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Kategorien der Geburtsdokumenten, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht für unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Breitscheid (Rengsdorf) eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Breitscheid (Rengsdorf)

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine anerkannte, gewöhnlich juristisch erlaubte, untermauerte Grundlage eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Amt in Breitscheid (Rengsdorf) aufnehmen und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt beim Standesamt Breitscheid (Rengsdorf) vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Breitscheid (Rengsdorf) sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Ihr Standesamt in Breitscheid (Rengsdorf) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Breitscheid (Rengsdorf) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Breitscheid (Rengsdorf)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Breitscheid (Rengsdorf)

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