Standesamt Bendorf (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Bendorf (Rheinland-Pfalz)
Im Stadtpark 2
56170 Bendorf


Mail:
standesamt@bendorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bendorf (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 26 22) 70 31 35
E-Mail: standesamt@bendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bendorf (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bendorf (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Bendorf (Rheinland-Pfalz)geborene Personen beim Standesamt Bendorf (Rheinland-Pfalz) zu beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Meistens führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Amt Bendorf (Rheinland-Pfalz) die Urkunde aus. Es sind vorhanden diverse Typen von Geburtsurkunden, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Bendorf (Rheinland-Pfalz) eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bendorf (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Heirat bildet eine begründete, überwiegend gerecht statthafte, festgemachte Grundlage einer Verbindung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung bei der Behörde in Bendorf (Rheinland-Pfalz) anzeigen und die hierfür relevanten Dokumente beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Bendorf (Rheinland-Pfalz) antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Amt in Bendorf (Rheinland-Pfalz) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bendorf (Rheinland-Pfalz) zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Bendorf (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Mayen-Koblenz

Höhe
115 m ü. NHN

Fläche
24,12 km2

Einwohner
16.962 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
703 Einwohner je km2

Postleitzahl
56170

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
MYK, MY

Gemeindeschlüssel
07 1 37 203

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Bendorf (Rheinland-Pfalz)

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