Standesamt Wartmannsroth Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie relevanten Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Wartmannsroth. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Wartmannsroth Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Wartmannsroth und beinhaltet wichtige Daten wie Personenname, Tag der Geburt, Geburtsstätte sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Wartmannsroth

Standesamt Wartmannsroth
Hauptstraße 15
97797 Wartmannsroth


Mail:
standesamt@wartmannsroth.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Wartmannsroth Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Wartmannsroth Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wartmannsroth vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wartmannsroth.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wartmannsroth.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wartmannsroth

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Wartmannsroth
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Wartmannsroth
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Wartmannsroth
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Wartmannsroth

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Wartmannsroth geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Wartmannsroth eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Wartmannsroth die Urkunde aus. Es existieren variantenreiche Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt bei diverse administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Wartmannsroth einen Ersatz anfordern. Hierfür werden gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wartmannsroth

Definition

Eine Vermählung definiert eine begründete, meistenteils juristisch legale, gefestigte Bestätigung einer Bindung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung beim Standesamt Wartmannsroth erklären und die dazu unerlässlichen Papiere holen. Generell sollten Sie selbst im Wartmannsroth antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Wartmannsroth antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Wartmannsroth beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.