Standesamt Tüßling

Anschrift

Standesamt Tüßling
Marktplatz 2
84577 Tüßling


Mail:
standesamt@tuessling.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Tüßling vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@tuessling.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Tüßling.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Tüßling

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Tüßling geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Tüßling beantragen.

Nachstehend sind einige wenige allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem können auch die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt die Behörde in Tüßling die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Typen von Geburtsnachweisen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt zu mannigfaltige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Tüßling eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie ein Ausweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Tüßling

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine behördliche, vorwiegend gesetzlich statthafte, gestärkte Erklärung einer Bindung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt Tüßling aufnehmen und die hierbei notwendigen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie selber bei der Behörde in Tüßling vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Tüßling sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Heirat amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Tüßling beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Tüßling zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.