Standesamt Scheuring

Anschrift

Standesamt Scheuring
Bgm.-Franz-Ditsch-Straße 7
86931 Prittriching


Mail:
standesamt@scheuring.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Scheuring vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@scheuring.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Scheuring.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Scheuring

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Scheuring ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Scheuring geboren sind.

Nachstehend sind verschiedene Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamt Scheuring die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Versionen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Scheuring einen Ersatz ersuchen. Dafür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Scheuring

Definition

Eine Verehelichung benennt eine amtliche, weitgehend juristisch zugestandene, gesicherte Basis eines Bündnisses von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Amt in Scheuring erklären und die hierbei unerlässlichen Dokumente holen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Scheuring vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Registration der Hochzeit bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andere Belege erforderlich sein! Ihr Standesamt in Scheuring stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Scheuring zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.