Standesamt Perasdorf

Anschrift

Standesamt Perasdorf
Marktplatz 1
94374 Schwarzach


Mail:
standesamt@perasdorf.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Perasdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@perasdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Perasdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Perasdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Perasdorf geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Perasdorf eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige wenige Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Praxis verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Amt Perasdorf das Dokument aus. Es existieren verschiedene Formen von Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Perasdorf eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Perasdorf

Definition

Eine Vermählung bildet eine dokumentierte, gewöhnlich gesetzlich geregelte, gesicherte Kennzeichung eines Verbunds zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Verehelichung beim Standesamt in Perasdorf aufnehmen und die hierfür notwendigen Papiere holen. Prinzipiell sollten Sie direkt im Perasdorf auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Verehelichung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Bericht der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Perasdorf berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Perasdorf schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.