Standesamt Neumarkt-Sankt Veit
Anschrift
Standesamt Neumarkt-Sankt Veit
Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit
Mail: barbara.niedermeier@neumarkt-sanktveit.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 86 39) 98 88 12
E-Mail: barbara.niedermeier@neumarkt-sanktveit.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neumarkt-Sankt Veit.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Neumarkt-Sankt Veit
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Neumarkt-Sankt Veitgeborene Personen beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit zu beantragen.
Hier sind einige Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch können ebenso die Eltern selbst die Geburt melden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Neumarkt-Sankt Veit die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Sorten von Geburtsurkunden, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.
Gebrauch
Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird eingesetzt für vielfältige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Falls die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Neumarkt-Sankt Veit eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Neumarkt-Sankt Veit
Definition
Eine Verehelichung definiert eine amtliche, meistens juristisch zulässige, gestärkte Basis einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.
Beschreibung
Die beiden Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt in Neumarkt-Sankt Veit anmelden und die dafür notwendigen Papiere besorgen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Neumarkt-Sankt Veit sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu einige Fragen an das Paar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise gefordert sein! Das Standesamt in Neumarkt-Sankt Veit stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.
Kosten
Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Neumarkt-Sankt Veit
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Kreis
Mühldorf am Inn
Höhe
457 m ü. NHN
Fläche
61,07 km2
Einwohner
6389 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
105 Einwohner je km2
Postleitzahl
84494
Vorwahl
08639
KFZ Kennzeichen
MÜ, VIB, WS
Gemeindeschlüssel
09 1 83 129
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Neumarkt-Sankt Veit auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Neumarkt-Sankt Veit.
Wegweiser:
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