Standesamt Mömlingen Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie wichtigen Informationen zur Standesamt Mömlingen Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Mömlingen offiziell die Geburt einer Person in Mömlingen und beinhaltet zentrale Daten wie Vor- und Nachname, Geburtszeitpunkt, Stätte der Geburt sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Mömlingen

Standesamt Mömlingen
Postfach 1164
63850 Mömlingen


Mail:
standesamt@moemlingen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Mömlingen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Mömlingen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mömlingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@moemlingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mömlingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mömlingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Mömlingen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Mömlingen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Mömlingen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Mömlingen

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Mömlingen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Mömlingen eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Mömlingen das Dokument aus. Es finden sich unterschiedliche Arten der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Sofern das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Mömlingen eine neue Urkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mömlingen

Definition

Eine Ehe definiert eine amtliche, weitgehend zulässig zulässige, gefestigte Bestätigung eines Verbunds von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Vermählung bei der Behörde in Mömlingen aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. beziehen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim Amt in Mömlingen vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, kann er die andere Person schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben wichtig sein! Das Amt in Mömlingen berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Mömlingen zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.