Standesamt Lauf a.d.Pegnitz

Anschrift

Standesamt Lauf a.d.Pegnitz
Urlasstrasse 22
91207 Lauf a.d.Pegnitz


Mail:
standesamt@lauf-a-d-pegnitz.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lauf a.d.Pegnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lauf-a-d-pegnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lauf a.d.Pegnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lauf a.d.Pegnitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Lauf a.d.Pegnitzgeborene Personen beim Standesamt Lauf a.d.Pegnitz zu beantragen.

Hier sind ein paar allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert die Behörde in Lauf a.d.Pegnitz das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Versionen von Geburtsnachweisen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Lauf a.d.Pegnitz einen Ersatz anfordern. Dafür werden gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lauf a.d.Pegnitz

Definition

Eine Vermählung definiert eine behördliche, vorwiegend zulässig erlaubte, festgemachte Basis einer Verbindung zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt in Lauf a.d.Pegnitz aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Dokumente beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt beim Standesamt Lauf a.d.Pegnitz vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, nicht Originale reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Lauf a.d.Pegnitz berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.