Standesamt Kirchdorf a.Inn
Anschrift
Standesamt Kirchdorf a.Inn
Hauptstraße 7
84375 Kirchdorf a.Inn
Mail: standesamt@kirchdorf-a-inn.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchdorf a.Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchdorf-a-inn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchdorf a.Inn.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchdorf a.Inn
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Kirchdorf a.Inn geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Kirchdorf a.Inn beantragen.
Hier sind ein paar generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Meistens führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Kirchdorf a.Inn die Urkunde aus. Es gibt verschiedene Arten der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.
Einsatz
Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird zu vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.
Neubestellung
Sofern das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Kirchdorf a.Inn eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür benötigt man meistens persönliche Angaben und ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Kirchdorf a.Inn
Definition
Eine Heirat definiert eine dokumentierte, vorwiegend rechtens legale, gesicherte Basis eines Verbunds von paarigen Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Kirchdorf a.Inn erklären und die hierbei relevanten Papiere holen. Unbedingt sollten Sie selbst bei der Behörde in Kirchdorf a.Inn erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Fällen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Ihr Amt in Kirchdorf a.Inn berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Kirchdorf a.Inn
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Kirchdorf a.Inn auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Kirchdorf a.Inn.
Wegweiser:
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