Standesamt Fischen i.Allgäu

Anschrift

Standesamt Fischen i.Allgäu
Weiler 16
87536 Fischen i.Allgäu


Mail:
standesamt@fischen-i-allgaeu.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fischen i.Allgäu vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@fischen-i-allgaeu.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fischen i.Allgäu.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Fischen i.Allgäu

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Fischen i.Allgäu ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Fischen i.Allgäu geboren sind.

Im Weiteren sind ein paar grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. In der Praxis übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Fischen i.Allgäu das Dokument aus. Es sind vorhanden diverse Formen von Geburtsnachweisen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht für unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Fischen i.Allgäu eine Duplikaturkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Fischen i.Allgäu

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine behördliche, meistenteils gesetzlich zugestandene, gestärkte Basis eines Beisammenseins von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Fischen i.Allgäu erklären und die hierfür notwendigen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim Standesamt Fischen i.Allgäu vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann dazu einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Verehelichung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Trauamt in Fischen i.Allgäu informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Fischen i.Allgäu zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.