Standesamt Burgpreppach

Anschrift

Standesamt Burgpreppach
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.


Mail:
standesamt@burgpreppach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burgpreppach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@burgpreppach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burgpreppach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burgpreppach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Burgpreppachgeboren wurden, beim Standesamt Burgpreppach beantragt werden.

Hier sind verschiedene Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Burgpreppach das Dokument aus. Es existieren unterschiedliche Kategorien der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Burgpreppach eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burgpreppach

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine amtliche, meistens gesetzlich zugestandene, gefestigte Erklärung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Trauung bei der Behörde in Burgpreppach anzeigen und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Prinzipiell sollten Sie offiziell beim Amt in Burgpreppach auftreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Burgpreppach sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Burgpreppach informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Burgpreppach zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.