Standesamt Altenstadt a.d.Waldnaab

Anschrift

Standesamt Altenstadt a.d.Waldnaab
Hauptstraße 6
92665 Altenstadt a.d.Waldnaab


Mail:
standesamt@altenstadt-a-d-waldnaab.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altenstadt a.d.Waldnaab vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altenstadt-a-d-waldnaab.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altenstadt a.d.Waldnaab.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Altenstadt a.d.Waldnaab

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Altenstadt a.d.Waldnaab ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Altenstadt a.d.Waldnaab geboren sind.

Nachstehend sind einige allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamt Altenstadt a.d.Waldnaab das Dokument aus. Es gibt diverse Formen von Geburtsdokumenten, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird benötigt bei diverse administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Altenstadt a.d.Waldnaab eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Altenstadt a.d.Waldnaab

Definition

Eine Vermählung bildet eine anerkannte, vorwiegend gerecht geregelte, festgemachte Kennzeichung einer Bindung beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt in Altenstadt a.d.Waldnaab anmelden und die dazu notwendigen Dokumente beschaffen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Altenstadt a.d.Waldnaab auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht in Altenstadt a.d.Waldnaab sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Altenstadt a.d.Waldnaab klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Altenstadt a.d.Waldnaab zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.