Standesamt Goldkronach
Anschrift
Standesamt Goldkronach
Marktplatz 2
95497 Goldkronach
Mail: standesamt@goldkronach.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Goldkronach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@goldkronach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Goldkronach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Goldkronach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Goldkronach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Goldkronach beantragen.
Im Weiteren sind zahlreiche Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Generell besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch dürfen auch die Eltern selbst die Geburt deklarieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Goldkronach die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Arten der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.
Verwendung
Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt für verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Sofern die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Goldkronach eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Goldkronach
Definition
Eine Ehe benennt eine begründete, gewöhnlich legitim erlaubte, gestärkte Basis einer Verbindung von paarigen Einzelnen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Goldkronach einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere beschaffen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Goldkronach auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen relevant sein! Das Stadtbüro in Goldkronach informiert Sie gerne!
Fristen
Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Goldkronach zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.
Kosten
Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Goldkronach
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberfranken
Kreis
Bayreuth
Höhe
443 m ü. NHN
Fläche
30,68 km2
Einwohner
3444 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
112 Einwohner je km2
Postleitzahl
95497
Vorwahl
09273
KFZ Kennzeichen
BT, EBS, ESB, KEM, MÜB, PEG
Gemeindeschlüssel
09 4 72 143
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Goldkronach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Goldkronach.
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