Standesamt Hornbek
Anschrift
Standesamt Hornbek
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Mail: elisabeth.puetz@stadt-moelln.de
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 15:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hornbek vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 45 42) 80 31 47
E-Mail: elisabeth.puetz@stadt-moelln.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hornbek.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Hornbek
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Hornbekgeborene Personen beim Standesamt Hornbek zu beantragen.
Nachfolgend finden Sie einige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Regel erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Hornbek die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Arten von Geburtsnachweisen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.
Nutzung
Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht für verschiedene administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.
Neubestellung
Falls die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Hornbek eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Hornbek
Definition
Ein Ehebündnis benennt eine behördliche, weitgehend rechtens zugestandene, gesicherte Form einer Bindung zweier Menschen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt in Hornbek erklären und die dafür unerlässlichen Papiere beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Hornbek antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Hornbek sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.
Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Verehelichung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderer Lage können andere Unterlagen wichtig sein! Das Amt in Hornbek klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Hornbek
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
50 m ü. NHN
Fläche
25,05 km2
Einwohner
19.329 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
772 Einwohner je km2
Postleitzahl
23879
Vorwahl
04542
KFZ Kennzeichen
RZ
Gemeindeschlüssel
01 0 53 090
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Hornbek auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Mölln.
Wegweiser:
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