Standesamt Neuendorf b. Elmshorn
Anschrift
Standesamt Neuendorf b. Elmshorn
Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
Mail: standesamt@neuendorf-b-elmshorn.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuendorf b. Elmshorn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@neuendorf-b-elmshorn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuendorf b. Elmshorn.
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Personenstandsurkunden vom Standesamt Neuendorf b. Elmshorn
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Neuendorf b. Elmshorn geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Neuendorf b. Elmshorn eine Geburtsurkunde beantragen.
Nachstehend sind einige grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Amt Neuendorf b. Elmshorn das Dokument aus. Es existieren verschiedenartige Kategorien von Geburtsnachweisen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.
Nutzung
Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für diverse bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Wenn das Dokument verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Neuendorf b. Elmshorn eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Neuendorf b. Elmshorn
Definition
Eine Hochzeit verdeutlicht eine anerkannte, gewöhnlich juristisch geregelte, verankerte Form einer Beziehung von zwei Personen.
Beschreibung
Die Personen können die Verehelichung beim Amt in Neuendorf b. Elmshorn einleiten und die dafür erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt sollten Sie selber bei der Behörde in Neuendorf b. Elmshorn antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten relevant sein! Ihr Standesamt in Neuendorf b. Elmshorn informiert Sie gerne!
Fristen
Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Neuendorf b. Elmshorn zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Neuendorf b. Elmshorn
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Neuendorf b. Elmshorn auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Horst (Holstein).
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