Standesamt Frasdorf
Anschrift
Standesamt Frasdorf
Hauptstraße 32
83112 Frasdorf
Mail: standesamt@frasdorf.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frasdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@frasdorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frasdorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Frasdorf
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Frasdorfgeborene Personen beim Standesamt Frasdorf zu beantragen.
Nachstehend sind verschiedene allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Frasdorf das Dokument aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Verwendung
Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht für diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Falls einmal die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Frasdorf eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Frasdorf
Definition
Eine Trauung benennt eine amtliche, vorwiegend gesetzlich geregelte, festgemachte Form eines Beisammenseins von paarigen Personen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Frasdorf anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig im Frasdorf antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte eine Mitteilung vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen gelten nicht!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Situationen können weitere Schreiben relevant sein! Das Hochzeitsamt in Frasdorf berät Sie gerne.
Fristen
Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Frasdorf schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Frasdorf
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Frasdorf auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Frasdorf.
Wegweiser:
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