Standesamt Wiedergeltingen

Anschrift

Standesamt Wiedergeltingen
Postfach 210
86839 Türkheim


Mail:
standesamt@wiedergeltingen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wiedergeltingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wiedergeltingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wiedergeltingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wiedergeltingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Wiedergeltingen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Wiedergeltingen eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind mehrere Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Wiedergeltingen die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedene Versionen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Wiedergeltingen eine Ersatzurkunde bitten. Dafür werden üblicherweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wiedergeltingen

Definition

Eine Ehe benennt eine dokumentierte, meistenteils rechtens zulässige, gefestigte Erklärung einer Vereinigung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt in Wiedergeltingen anmelden und die dazu notwendigen Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Wiedergeltingen vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Wiedergeltingen antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Amt in Wiedergeltingen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Wiedergeltingen schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.