Standesamt Uffing a.Staffelsee

Anschrift

Standesamt Uffing a.Staffelsee
Hauptstraße 2
82449 Uffing a.Staffelsee


Mail:
standesamt@uffing-a-staffelsee.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Uffing a.Staffelsee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@uffing-a-staffelsee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Uffing a.Staffelsee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Uffing a.Staffelsee

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Uffing a.Staffelsee ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Uffing a.Staffelsee geboren sind.

Anbei zahlreiche Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamt Uffing a.Staffelsee die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedene Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt zu diverse bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Uffing a.Staffelsee eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür werden gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Uffing a.Staffelsee

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine behördliche, gewöhnlich legitim statthafte, gestärkte Kennzeichung einer Verbindung zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Uffing a.Staffelsee anzeigen und die hierbei wichtigen Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Uffing a.Staffelsee auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Uffing a.Staffelsee berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Uffing a.Staffelsee zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.