Standesamt Thundorf i.UFr.

Anschrift

Standesamt Thundorf i.UFr.
Marktplatz 1
97711 Maßbach


Mail:
standesamt@thundorf-i-ufr.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Thundorf i.UFr. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@thundorf-i-ufr.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Thundorf i.UFr..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Thundorf i.UFr.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Thundorf i.UFr. geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Thundorf i.UFr. beantragen.

Nachstehend sind mehrere generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Thundorf i.UFr. das Dokument aus. Es bieten sich variantenreiche Versionen von Geburtsdokumenten, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird verwendet zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Thundorf i.UFr. eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Thundorf i.UFr.

Definition

Eine Heirat definiert eine dokumentierte, zumeist rechtens erlaubte, verankerte Begründung eines Verbunds beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Trauung bei der Behörde in Thundorf i.UFr. erklären und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden besorgen. Prinzipiell müssen Sie persönlich bei der Behörde in Thundorf i.UFr. vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Thundorf i.UFr. berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Thundorf i.UFr. zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Thundorf i.UFr.

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Thundorf i.UFr.

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Wegweiser:

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