Standesamt Schillingsfürst

Anschrift

Standesamt Schillingsfürst
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst


Mail:
standesamt@schillingsfuerst.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schillingsfürst vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schillingsfuerst.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schillingsfürst.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schillingsfürst

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Schillingsfürst geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Schillingsfürst eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind ein paar allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Schillingsfürst die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedene Arten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Schillingsfürst eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür benötigt man meistens persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schillingsfürst

Definition

Eine Hochzeit bildet eine begründete, meistens legitim zugestandene, gesicherte Basis eines Verbunds von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung bei der Behörde in Schillingsfürst einleiten und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich beim Amt in Schillingsfürst auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Schillingsfürst sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Replikate sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Schillingsfürst stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Schillingsfürst zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Schillingsfürst

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Mittelfranken

Kreis
Ansbach

Höhe
516 m ü. NHN

Fläche
27,5 km2

Einwohner
2828 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
103 Einwohner je km2

Postleitzahl
91583

Vorwahl
09868

KFZ Kennzeichen
AN, DKB, FEU, ROT

Gemeindeschlüssel
09 5 71 198

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schillingsfürst

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Wegweiser:

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