Standesamt Rieneck

Anschrift

Standesamt Rieneck
Schulgasse 4
97794 Rieneck


Mail:
standesamt@rieneck.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rieneck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rieneck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rieneck.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rieneck

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Rieneckgeborene Personen beim Standesamt Rieneck zu beantragen.

Im Weiteren sind verschiedene allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Rieneck die Urkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Typen von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt zu diverse Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Rieneck eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rieneck

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine bewiesene, meistenteils gerecht statthafte, verankerte Bestätigung eines Verbunds von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat bei der Behörde in Rieneck anzeigen und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Rieneck vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Hochzeit wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Rieneck ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Rieneck zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Rieneck

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Main-Spessart

Höhe
183 m ü. NHN

Fläche
26,19 km2

Einwohner
1915 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
73 Einwohner je km2

Postleitzahl
97794

Vorwahl
09354

KFZ Kennzeichen
MSP

Gemeindeschlüssel
09 6 77 177

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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