Standesamt Pirk

Anschrift

Standesamt Pirk
Hauptstraße 12
92718 Schirmitz


Mail:
standesamt@pirk.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pirk vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@pirk.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pirk.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Pirk

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Pirk geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Pirk beantragen.

Anbei einige wenige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Normalerweise übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Pirk die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Arten von Geburtsdokumenten, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Pirk eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und eine Identifikation, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Pirk

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, vorwiegend zulässig erlaubte, festgemachte Form eines Verbunds zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Pirk anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Papiere besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst im Pirk vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht in Pirk sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Verehelichung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Schreiben vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Pirk ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Pirk zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.